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Ab dem 08.03.2021 gelten eine ergänzte Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung) sowie ergänzende Anordnungen von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus im Rahmen einer Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes. Welche Vorsorge können Sie selbst treffen? Friseure dürfen unter Auflagen ab 01. Link: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/. Bei einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter nur ein ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche und in Bezug auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche nur ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Aufenthalt und Hygiene: Erlaubt. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie der Badebetrieb in öffentlichen und privaten Schwimmbädern sind untersagt; Fitness-, Sport- und Yogastudios sowie vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
Sport im Freien ist allein, zu zweit oder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, sowie mit höchstens 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Zulässig sind berufliche veranlasste Aufenthalte, medizinisch veranlasste Aufenthalte, zwingend sozial-​ethisch veranlasste Aufenthalte. Gilt nicht, soweit das Sortiment überwiegend aus Lebensmitteln besteht. Ausgenommen sind weitläufige Außenanlagen, wie Golfplätze, Reitanlagen, Modellflugsportplätze, Skiloipen und Skipisten. Physisch-soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Einzelhandel darf nach dem Prinzip „click & meet“ Termine für persönliche Kundenbesuche vergeben. Dokumentation personenbezogener Daten; Steuerung des Zutritts; Medizinsiche Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die Abstandsregeln; Hygienekonzept erforderlich. Teilweise erfordert die Ausnahme von der Quarantänepflicht das Vorliegen eines negativen Tests. . Aktuelle Verordnungen: https://www.land.nrw/corona Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke sowie jede Verwendung von Pyrotechnik auf von den zuständigen Behörden näher zu bestimmenden publikumsträchtigen Plätzen und Straßen untersagt, Mit Ausnahmen geschlossen. Der Alkoholausschank und –konsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Dampfbäder, Dampfsaunen, Saunen, Solarien und Sonnenstudios, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, soweit sie nicht medizinisch notwendigen Behandlungen dienen, sind geschlossen. Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Einzel- und Großhandel und Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für höchstens einen Kunden pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung öffnen. Beschäftigte und Kunden sind auf die Nutzung der bargeldlosen Bezahlung hinzuweisen. zu Dienst- oder Geschäftsreisen, zulässig. Aufenthalt und Hygiene: Geschlossen; ausgenommen sind die Belieferung und die Mitnahme von Speisen, sowie der Außer-Haus-Verkauf. Erworbene Speisen und Getränke zum Mitnehmen dürfen nicht am Ort des Erwerbs und in seiner näheren Umgebung verzehrt werden. Für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren ist gemeinsamer Sport in einer Gruppe bis zu 20 Personen (zuzüglich Aufsichtspersonal) gestattet. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem in einem Virus-Variantengebiet aufgehalten haben,sind verpflichtet sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. März 2021, Gastronomiebetrieben im Außenbereich öffnen. Der Einzelhandel kann unter Auflagen für Termin-Shopping-Angebote („Click & Meet") öffnen. Die Absonderung kann frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird (Möglichkeit entfällt bei Einreise aus Virusvariantengebieten). Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Selbst unter dem kommunistischen Regime war es führend für den Freiheitskampf, das beweist der Ungarn-Aufstand 1956. Die Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt. Weitere Informationen: Ausnahmegenehmigungen können im begründeten Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltung, inkreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde unter Auflagen erteilt werden. Es wird weiterhin dringend empfohlen, die körperlichen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und geeignete Hygienemaßnahmen einzuhalten. Die aktuelle Verordnung ist seit dem 08. Eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen im öfentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel, bei körpernahen Dienslteistungen, weiteres siehe Verordnung. Die Quarantänedauer kann mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt) oder zwingenden sozial-ethischen Zwecken (z.B. Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt. Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland. Gestattet. Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen. Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann frühestens ab dem 22. Ein Fahrscheinverkauf bei der Fahrerin oder dem Fahrer ist nur zulässig, wenn Trennvorrichtungen in den Fahrzeugen vorhanden sind. Eingeschränkt geöffnet. Außerdem Pflicht zur unverzüglichen Vorlage eines Testergebnisses beim zuständigen Gesundheitsamt. Januar 2021 in Kraft. Aufenthalt und Hygiene: Eingeschränkt gestattet. Aufenthalt und Hygiene: Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (auch in den für den Publikumsverkehr zugänglichen Gebäuden von Bahnhöfen und Verkehrsflughäfen sowie in den zugehörigen Bereichen (insbesondere Wartebereiche, Haltestellen, Bahnsteige und Bahnhofsvorplätze); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Öffentliche und private Sportstätten sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten. Außengastronomie, etc.) Dieser gilt nicht, wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist; wenn die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird; bei Zusammenkünften zu einem gemeinsamen privaten Zweck mit einem weiteren Haushalt; für Angehörige des eigenen Haushalts und für die Angehörigen eines weiteren Haushalts. Im öffentlichen Raum ist der Aufenthalt ausschließlich alleine, mit dem eigenen Haushalt und einem weiteren Haushalt, insgesamt jedoch mit höchsten fünf Personen, gestattet. Öffnung und Zugang: Geschlossen.
Die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig; Der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Personalrestaurants, Kantinen und ähnlichen Betrieben ist zulässig.
Begrenzung der Gästezahl zur Einhaltung des Mindestabstands. Höchstens ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Aufenthalt und Hygiene: Geschlossen. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, Terminvergabe erforderlich, Hygienekonzept erforderlich, medizinische Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten, für Dienstleistungen, bei denen nicht
dauerhaft eine Maske getragen werden kann muss ein Selbst- oder Schnelltest vorgelegt werden, es gilt das Hygienerahmenkonzept für körpernahe Dienstleistungen. Ein nachträglicher Test unmittelbar nach der Einreise ist für Einreisende aus Virusvarianten-Gebiete nicht gestattet. In der Öffentlichkeit gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Öffnung und Zugang: Eingeschränkt geöffnet. Aufenthalt und Hygiene: Geschlossen.
Die Belieferung, die Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf sind zulässig; Der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Personalrestaurants, Kantinen und ähnlichen Betrieben ist zulässig. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Die zuständige Behörde kann den Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es an diesen Orten oder in ihrer unmittelbaren Umgebung aufgrund von gemeinschaftlichem Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu Verstößen kommt. Bei einer dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche von bis zu 800 Quadratmeter gilt: max. Sport darf nur alleine oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten kontaktfrei und unter Einhaltung der Abstandsregelungen erfolgen. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich vor der Einreise digital anmelden: Die Web-Anwendung „Digitale Einreiseanmeldung“ (DEA) ersetzt die Aussteigekarte in Papierform. Geschlossene Verkaufsstellen des Einzelhandels können für den Einkauf nach Terminvereinbarung geöffnet werden. Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (vor und in Verkaufs- und Warenausgabestellen des Einzelhandels, in abgeschlossenen Verkaufsständen, in überdachten Verkehrsflächen von Einkaufszentren, auf den jeweils dazugehörigen Parkflächen und auf Wochenmärkten); Hygienekonzept erforderlich; Steuerung des Zutritts; Aushang der Maßnahmen erforderlich. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Aktuell im Detail durch Verordnungen nicht geregelt und/oder kommuniziert. An einem Einzeltermin dürfen zeitgleich nur die Angehörigen eines gemeinsamen Haushalts, höchstens jedoch zwei Personen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (zum Beispiel für Geschäftsreisen oder zu touristischen Zwecken) benötigen Sie grundsätzlich ein Visum , das im gesamten Schengen-Gebiet gültig ist. Testkonzept für Anbieter verpflichtend; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten (inkl.Plausibilitätsprüfung); Hygienekonzept erforderlich; Nach jedem Kunden Händedesinfektion. Weitere inzidenzabhängigge Öffnungsschritte siehe Verordnung. Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios, Studios für Elektromuskelstimulationstraining und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Aufenthalt und Hygiene: Teilweise erlaubt. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Aufenthalt und Hygiene: Erlaubt. nur bei Solo-Aufführungen, 2,5 Meter Abstand zwischen Akteuren und mind. Alle Personen, die nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeit-punkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem anderen Risikogebiet als dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich höchstens 24 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen (Einreisetestung). Diese Einreisende sind verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren. Wartende Kunden dürfen sich nicht innerhalb der Betriebsräume aufhalten.Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Hygienekonzept erforderlich. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
Hygienekonzepte sind auf die Infektionslage anzupassen, insbesondere durch verbindliche Vorgaben zum Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang. Der therapeutische Sport ist von der Schließung ausgenommen. An rituellen Veranstaltungen der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften dürfen höchstens 100 Personen außerhalb und 50 Personen innerhalb geschlossener Räume nach vorheriger Anmeldung teilnehmen. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Sinne der Verordnung ist eine mehrlagige Einwegmaske (z.B. Spanien und Portugal erkennen ebenfalls diese abgelaufenen Dokumente an, aufgrund von Luftsicherheitsbestimmungen sind jedoch keine Flugreisen möglich. Aufenthalt und Hygiene: Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Februar 2021 nicht per Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff in die Bundesrepublik befördert werden. Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg:
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz - ab 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner: geschlossen - unter 100 Neuinfektionen / 100.000 Einwohner: geöffnet, Aufenthalt und Hygiene: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz - zwischen 50 und 100 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner gilt: Terminvergabe verpflichtend, zulässige Besucherzahl richtet sich nach Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, FFP2-Maske verpflichtend, Hygienekonzept erforderlich, Dokumentationspflicht personenbezogener Daten - unter 35 Neuinfektionen/ 100.000 Einwohner gilt: zulässige Besucherzahl richtet sich nach Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, FFP2-Maske verpflichtend, Hygienekonzept erforderlich, Öffnung und Zugang: Eingeschränkt geöffnet. 1 Kunder pro 40 m² Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; medizinische Mund-Nase-Bedeckung auf dem gesamten Grundstück (inkl.

. Weitere Bestimmungen und Ausnahmen siehe Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten besteht nach der Bundeseinreiseverordnung eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Steuerung des Zutritts; medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich. Es sind keine Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Gestattet. Begleitung von Kindern bei einem Krankhausaufenthalt) oder zwingenden sozial-ethischen Zweck (z.B. Eingeschränkt geöffnet. Öffnung und Zugang: Geöffnet. Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen sind dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen. Cookinseln, Niue, Tokelau), Nicaragua, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent u. Grenadinen, Ost-Timor, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Uruguay, Vanuatu, Vatikan Stadt, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate und USA (einschl. Was kann die Botschaft Budapest für Sie im Notfall tun? Weitere Informationen: Schriftliche oder bildliche Hinweise sowie mündliche Ermahnungen bei Nichtbeachtung im Einzelfall zur Einhaltung der vorgenannten Pflichten müssen vorhanden sein.
Für Speisen und Getränke gelten die Bestimmungen unter Restaurants, Cafés und Gaststätten.
In geschlossenen Räumen muss regelmäßig gelüftet werden sowie Möglichkeiten zum Waschen oder Desinfizieren der Hände bereitgestellt werden. März 2021, kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außensportanlagen zugelassen werden. ); es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln. Ergänzende Anordnungen von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus im Rahmen einer: Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes.
Informationen für Kultur und Tourismus (Für Unternehmen, Besucher und Allgemeines): https://www.coronavirus.sachsen.de/kultur-und-tourismus-4140.html. Dokumentationspflicht personenbezogener Daten; Angegebene Kontaktdaten sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen; Sitz- oder Stehplätze für Gäste mit Abstand von mindestens 1,5 Metern. Die Schließungsanordnung gilt u.a. Öffnung und Zugang: Geschlossen. Der Test darf ab dem fünften Tag durchgeführt werden und muss den Vorgaben des RKIs (https://www.rki.de/covid-19-tests) entsprechen. an Feiertagen oder weil man das Fehlen des Personaldokumentes erst unterwegs bemerkt, kann die Bundespolizei nach ihrem Ermessen einen „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Eine erneute Testung erfolgt nach 5 Tagen. Öffnung und Zugang: Volksfeste und Veranstaltungen mit Angeboten, die der Freizeit und Unterhaltung dienen, dürfen sind untersagt.
Ausstellungen, Spezial-, Weihnachts-und Jahrmärkte jeder Art dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Öffnung und Zugang: Nicht zulässig. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Öffnung und Zugang: Gestattet. Transporter. Möglichst kontaktloser Check-In und Bezahlung. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr darf außer Haus kein Alkohol verkauft werden. Eingeschränkt geöffnet. Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel in Gruppen unabhängig von der Personenzahl erlaubt. Aufenthalt und Hygiene: Eingeschränkt geöffnet. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (außer im eigenen Gästebereich); Hygienekonzept erforderlich; Erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Absatz 4a Satz 1 ist ein tagesaktueller
negativer COVID-19-Schnell- oder -Selbsttest der Kundin oder des Kunden notwendig. Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend (in geschlossenen Räumen mit Ausnahme des eigenen Gästebreichs; darf während des Verweilens auf dauerhaft eingenommen Plätzen abgelegt werden); Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln, Erhöhte Hygienemaßnahmen. Ausflugsfahrten sind nicht gestattet. Aufenthalt und Hygiene: Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend. Öffnung und Zugang: Geschlossen.
Ausgenommen der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen zum Verzehr außerhalb der jeweiligen Einrichtung und Gastronomiebetrieben in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste. Hier gilt zusätzlich: Terminvergabe verpflichtend, Flächenbegrenzung von einem Kunden je 40 m² Besonderer Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen sind untersagt. Detaillierte Informationen s. Niedersächsische Quarantäne-Verordnung. Geeignet sind z.B. Die Zahl Besucher, die sich zur gleichen Zeit vor Ort aufhalten, darf die Hälfte der vorhandenen Personenkapazität nicht überschreiten. Aufenthalt und Hygiene: In dieser Verordnung nicht eindeutig geregelt. Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend; Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzepot erforderlich.
An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert. Bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist keine Anmeldung erforderlich. Hinweis Express-Reisepass: Der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, in dem die Fingerabdrücke und das Lichtbild gespeichert sind. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet. Es gelten die allgemeinen Kontakt- und Hygieneregeln; Hygienekonzept erforderlich; erhöhte Hygienemaßnahmen; Aushang der Maßnahmen erforderlich;Aushang der Maßnahmen erforderlich; Weitere Informationen: Bei gastronomischen Angeboten in Beherbergungsbetrieben ist die Öffnung für den Publikumsverkehr auf die Übernachtungsgäste beschränkt.
Gründliche Reinigung der Unterkunft vor einer Weitervermietung; Art und Umfang der Reinigung ist in einem Reinigungsprotokoll zu dokumentieren und vier Wochen aufzubewahren. Aufenthalt und Hygiene: Eingeschränkt. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten besteht nach der Bundeseinreiseverordnung eine Quarantänepflicht von 14 Tagen.

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